Noch ist der elektronische Polizeistaat nicht umfassend realisiert, "aber die Fundamente sind gelegt". Es ist schon zu spät, dies zu verhindern. (Telepolis)
Eine umfassendere Übersicht zu verschiedenen Sicherheits-Gesetzen der Jahre bis 2017 bietet
www.daten-speicherung.de. Sehr schön erkennbar ist das Muster der Zustimmung durch die jeweiligen Regierungsparteien und meist Ablehnung durch die Opposition, von Böswilligen als Demokratie-Simulation bezeichnet. Unabhängig vom Wahlergebnis wird durch die jeweiligen Regierungsparteien die Überwachung ausgebaut.
- Identifizierungspflicht für nummernunabhägige Dienste
Für Messenger, E-Mail Provider und ähnliche Dienste, die unabhängig von der Telefonnummer nutzbar sind, soll eine Identifizierungspflicht der Nutzer eingeführt werden. Die Provider sollen Namen, Geburtsdatum und Adressen der Nutzer erfassen, verifizieren und den Behörden auf Abruf im Rahmen der Bestandsdatenauskunft zur Verfügung stellen.
Im Unterschied zum Klarnamen-Zwang können die Dienste weiterhin mit einem Pseudonym genutzt werden, aber die realen Identitäten hinter den Pseudonymen müssen der Strafverfolgung und Geheimdiensten auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
- Auf der Innenmenisterkonferenz im Juni 2020 wurde diese Forderung mit der Notwendigkeit der Verfolgung von Kinderpronografie begründet.
- Die SPD hat die Identifizierungspflicht für nummernunabhägige Dienste in den Entwurf des Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 aufgenommen, um als möglicher Juniorpartner Bereitschaft zur Umsetzung weiterer Überwachungen zu signalisieren.
Das Bundesinnenministerium unter H. Seehofer versucht, die Identifizierungspflicht für E-Mail und Messenger Provider in der aktualisierten TKG-Novelle zu platzieren. Mit dem Vorschlag zur Novellierung des TKG vom Dez. 2020 sollen auch Over-the-Top Dienste wie Messenger und E-Mail als TK-Dienste klassifiziert werden, was diese Dienste zur TKÜ bei schweren Straftaten verpflichten würde und außerdem zur Unterstützung beim Rollout von Trojanern zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung.
Vorratsdatenspeicherung, VDS
(Neusprech: Daten-Mindestspeicherfrist oder: private Vorsorgespeicherung)
Ohne jeden Verdacht sollen die Kommunikationsdaten aller Bürger gesammelt und für mind. 6 Monate gespeichert werden. Die anlasslose Speicherung von Daten zur Strafverfolgung und für Geheimdienste ist mit europäischen Grundrechten nicht vereinbar.
Die Versuche zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung sind nicht neu.
- 1997 wurde die Vorratsdatenspeicherung aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken im Bundestag abgelehnt.
- 2002 wurde ein ähnlicher Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag abgelehnt und die Bundesregierung beauftragt, gegen einen Rahmenbeschluß auf EU-Ebene zu stimmen (siehe Bundestag-Drucksache 14/9801).
- 2005 hat das EU-Parlament mit Mehrheit der christ- und sozialdemokratischen Fraktionen die Richtlinie zur 6-monatigen Datenspeicherung der Verbindungs- und Standortdaten (VDS) beschlossen (Directive 2006/24/EG). Um die Richtlinie mit einfacher Mehrheit in der EU-Kommision ohne Mitsprache des Parlamentes verabschieden zu können, wurde sie als "Regulierung des Binnenmarktes" definiert, was außerdem die EU-Länder zu einer Umsetzung zwingt.
- 2006 hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Rechtsgutachten mit schweren Bedenken gegen die Umsetzung der VDS in Deutschland vorgelegt.
- 2009 bis März 2010 galt die VDS in Deutschland.
Ein Vergleich der Kriminalitätsstatistik des BKA zeigt, dass die VDS im Jahr 2009 nicht zur einer Verbesserung der Aufklärungsrate von Straftaten im Internet führte und keine Einfluss auf die Tendenz der Entwicklung hatte. Es gibt mehr Straftaten im Internet bei abnehmender Aufklärungsrate.
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2007 (ohne VDS) |
2008 (ohne VDS) |
2009 (mit VDS) |
2010 (ohne VDS) |
Straftaten im Internet |
179.026 |
167.451 |
206.909 |
223.642 |
Aufklärungsrate (Internet) |
82.9% |
79.8% |
75.7% |
72,3% |
- 2010 erklärt das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil das Gesetz zur VDS als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. (Az: 1 BvR 256/08)
- 2012 belegte eine wissenschaftliche Analyse des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht, dass KEINE "Schutzlücke" ohne Vorratsdatenspeicherung nachweisbar ist und widerspricht damit der Darstellung von mehreren Bundesinnenministern und BKA-Chef Ziercke, wonach die VDS für die Kriminalitätsbekämpfung unbedingt nötig wäre. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die in der Presse immer wieder herangezogenen Einzelbeispiele einer wissenschaftlichen Analyse nicht standhalten.
- 2012 gibt es einen nicht erfolgreichen Anlauf, die VDS international im Rahmen der UNODC als verpflichtende Richtlinie zu etablieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat diesen Versuch offensiv unterstützt.
- 2014 wird die Richlinie 2006/24/EG vom EuGH als nicht vereinbar mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gekippt. (C-293/12 und C-594/12)
- 2015 wurde im Eilverfahren ein neues Gesetz zur "Speicherpflicht für Verkehrsdaten" verabschiedet. Bundesjustizminister H. Maas konnte auf der Pressekonferenz zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundeskabinett auf Nachfrage keinen Grund nennen, warum die Datenspeicherung notwendig ist:
Frage: Kann der Minister die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung beweisen (was eine Vorraussetzung für Grundrechtseingriffe ist)?
H. Maas: Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen.
Ulf Buermeyer (Richter am Landgericht Berlin und ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts) kommentierte:
Das Totschweigen der eigentlichen verfassungsrechtlichen Probleme ist verräterisch. Denn scheinbar akribisches Abschreiben von ausgewählten Details ... kann eine überzeugende Antwort auf zwei Fragen nicht ersetzen:
- Warum eine nicht einmal nachweisbar wirksame Maßnahme verhältnismäßig sein soll
- und ob die Überwachungs-Gesamtrechnung nicht ergibt, dass unser Gemeinwesen längst weit in den roten Bereich gedriftet ist, was die Achtung der Privatsphäre angeht.
Es gibt keine überzeugenden Gründe für eine anlasslose verpflichtende Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Polizei und Justiz haben in den fünf Jahren seit dem Ende der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keinesfalls vor dem Verbrechen kapitulieren müssen.
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte P. Schaar kommentierte:
Brauchen wir das überhaupt? Die Bundesregierung bleibt den Nachweis schuldig, dass dieser erhebliche Grundrechtseingriff unerlässlich ist.
Für die Bundesdatenschutzbeauftragte A. Voßhoff ist die VDS verfassungswidrig und widerspricht Urteilen von BVerfG und EuGH.
- Am 16.10.2015 hat der Bundestag erneut ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Verfassungsklagen wurden inzwischen eingereicht.
- Im Feb. 2017 legt der Wissenschaftliche Dienst zum wiederholten Mal ein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung vor, dass zu dem Schluss kommt, dass das aktuelle Gesetz nicht nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. In mehreren Punkten verstößt das neue Gesetz gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes.
Warum bemüht man sich seit Jahren, eine Überwachungsmaßnahme einzuführen, die uns einige hundert Millionen Euro kosten wird, die so gut wie keine Beitrag zur Verbesserung der Strafverfolgung bietet und in erster Linie den Geheimdiensten (Neusprech: "Gefahrenabwehrdiensten") neue Kompetenzen verschaffen wird?
- Bestandsdatenauskunft
Der IT-Sicherheitsforscher Pete Swire hat im April 2012 ein Paper veröffentlicht, in dem er die aktuellen Tendenzen in der Überwachung aufzeigt. Weil das "Lauschen am Draht" in allen Variationen zunehmend uneffektiv wird, wollen Geheimdienste und Strafverfolger Zugriff auf die "Daten in der Cloud". Dazu zählen auch E-Mail Accounts. Die Hürden für den Zugriff sollen dabei möglichst gering sein.
Mit der Reform der Telekommunikationsüberwachung im Dezember 2012 kommt der Gesetzgeber den Wünschen der Geheimdienste weit entgegen. Die Cloud-Provider und Mail-Provider sollen automatisiert nutzbare Schnittstellen für die Abfrage von Bestandsdaten bereitstellen. Zu den Bestandsdaten zählen seit Dezember 2012 neben Name und Anschrift usw. auch folgende Daten, die im Gegensatz zu den allgm. Bestandsdaten aber nur mit Richtervorbehalt abgefragt werden sollen:
- Passworte für den Zugriff auf E-Mail Konten und Cloud-Speicher.
- PINs zum Entsperren von Smartphones.
- Zugriff auf die Endgeräte (Router), die den Kunden vom DLS-Provider kostenlos bereitgestellt werden (TR-069 Schnittstelle).
Die PiratenPartei kommentierte den Gesetzentwurf kurz und bündig:
"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist schlicht verfassungswidrig."
- Zensur des Internet
Die Zensur wird in Deutschland im Namen des Kampfes gegen Kinderpornografie im Internet eingeführt. Man wird nicht müde zu behaupten, es gäbe einen Millionen Euro schweren Massenmarkt, der durch Sperren von Webseiten empfindlich ausgetrocknet werden kann. Die Aussagen wurden geprüft und für falsch befunden.
- In der ersten Stufe unterzeichneten im Frühjahr 2009 die fünf großen Provider einen geheimen Vertrag mit dem BKA, in dem sie sich verpflichten, eine Liste von Webseiten zu sperren, die vom BKA ohne nennenswerte Kontrolle erstellt wird.
- In der zweiten Stufe wurde ein Gesetz verabschiedet, dass alle Provider mit mehr als 10.000 Kunden zwingen soll, diese geheime Liste von Websites zu sperren. Neben den (ungeeigneten) DNS-Sperren sollen auch IP-Sperren und Filterung nach Inhalten zum Einsatz kommen.
- Die CDU/FDP-Regierung ist im Herbst 2009 einen halben Schritt zurück gegangen und hat mit einem Anwendungserlass die Umsetzung des Gesetzes für ein Jahr aufgeschoben. Diese Regierung meinte also, über dem Parlament zu stehen und ein beschlossenes Gesetz nicht umsetzen zu müssen.
- Im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes geht das BKA nur halbherzig gegen dokumentierten Missbrauch vor, wie eine Veröffentlichung des AK-Zensur zeigt. Gleichzeitig wird weiter Lobbyarbeit für das Zensurgesetz betrieben.
- Die Auswertung des eco Verband zeigt, dass Webseiten mit dokumentiertem Missbrauch effektiv gelöscht werden können. 2010 wurden 99,4% der gemeldeten Webseiten gelöscht. Auch 2011 und 2012 konnte das BKA 99% aller gemeldeten KiPo-Webseiten löschen lassen. Warum also die Internet-Stoppschilder?
- Im Herbst 2011 wurde das Gesetz offiziell beerdigt.
Der Aufbau einer Infrastruktur für Zensur im Internet wird auf vielen Wegen betrieben. Neben dem Popanz "Kinderpornografie" engagiert sich die Content Maffia im Rahmen der geheimen ACTA Verhandlungen für eine verbindliche Verpflichtung zum Aufbau der Infrastruktur für Websperren. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion sieht die amerikanischen Gesetzesvorlagen SOPA und PIPA als richtungsweisend an. Beide Gesetzesvorlagen sehen umfangreiche Zensurmaßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums vor.
Die verfassungsrechlichen Bedenken gegen die Sperrmaßnahmen hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten zusammengefasst. Auch eine Abschätzung der EU-Kommision kommt zu dem Schluss, dass diese Sperrmaßnahmen notwendigerweise eine Einschränkung der Menschenrechte voraussetzen, beispielsweise der freien Meinungsäußerung.
- Strategische Fernmeldeüberwachung
Wie auch in anderen Ländern wie USA, Schweden, Schweiz, Syrien, Iran, Saudi Arabien usw. üblich, scannen die deutschen Geheimdienste den unverschlüsselten E-Mails nach Stichworten. 2010 wurde eine von der G10-Kommision genehmigte Stichwortliste mit 16.400 Begriffen verwendet, um nach Waffenhandel, Prolieferation und terroristischen Inhalten zu suchen. 37 Mio. E-Mails meldeten die Scanner als verdächtig, die näher analysiert wurden. Außerdem werden Telefon- und Handygespräche sowie Faxversand automatisiert gescannt.
Der Erfolg ist minimal, verwertbare Erkenntnisse aus den 37 Mio. E-Mails: NULL.
- BKA Gesetz
Mit dem BKA Gesetz wurde eine Polizei mit den Kompetenzen eines Geheimdienstes geschaffen. Zu diesen Kompetenzen gehören neben der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern der Lauschangriff außerhalb und innerhalb der Wohnung, Raster- und Schleierfahndung, weitgehende Abhörbefugnisse, Einsatz von V-Leuten, verdeckten Ermittlern…
Im Rahmen präventiver Ermittlungen (d.h. ohne konkreten Tatverdacht) hat das BKA die Berechtigung erhalten, in eigener Regie zu handeln und Abhörmaßnahmen auch auf Geistliche, Abgeordnete, Journalisten und Strafverteidiger auszudehnen. Im Rahmen dieser Vorfeldermittlungen unterliegt das BKA nicht der Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft.
Damit wird sich das BKA bis zu einem gewissen Grad jeglicher Kontrolle, der justiziellen und erst recht der parlamentarischen, entziehen können.
Wolfgang Wieland (Grüne)
- Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)
Auf richterliche Anordnung wird eine Kopie der gesamten Kommunikation an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Dieser Eingriff in das verfassungsmäßig garantierte Recht auf unbeobachtete Kommunikation ist nicht nur bei Verdacht schwerer Verbrechen möglich, sondern auch bei einigen mit Geldstrafe bewährten Vergehen und sogar bei Fahrlässigkeitsdelikten. (siehe §100a StPO)
- Präventiv-polizeil. Telekommunikationsüberwachung
ermöglicht es den Strafvervolgungsbehörden der Länder Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz den Telefon-, Internet- und E-Mail-Verkehr von Menschen mitzuschneiden, die keiner(!) Straftat verdächtigt werden. Es reicht aus, in der Nähe eines Verdächtigten zu wohnen oder in Kontakt mit ihm zu stehen.
- Elektronischer Personalausweis
Mit dem Elektronischen Personalausweis wird die biometrische Voll-Erfassung der Bevölkerung voran getrieben. Außerdem werden die Grundlagen für eine eindeutige Identifizierung im Internet gelegt, begleitet von fragwürdigen Projekten wie De-Mail.
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Begleitet werden diese Polizei-Gesetze vom Aufbau umfangreicher staatlicher Datensammlungen. Von der Schwarze Liste der Ausländerfreunde (Einlader-Datei) bis zur AntiTerrorDatei, die bereits 16.000 Personen enthält, obwohl es in Deutschland keine nennenswerten Terroranschläge gibt. (Abgesehen von den Muppets aus dem Sauerland und der GIMF, die offensichtlich eine Erfindung des Verfassungsschutz sind.)
Elektronischer Polizeistaat
Was unterscheidet einen elektronischen Polizeistaat von einer Diktatur? Gibt es dort auch eine Geheime Bundespolizei, die Leute nachts aus der Wohnung holt und abtransportiert, ohne juristischen Verfahren einsperrt...
Ein elektronischer Polizeistaat arbeitet sauberer. Es werden elektronische Technologien genutzt um forensische Beweise gegen BürgerInnen aufzuzeichnen, zu organisieren, zu suchen und zu verteilen. Die Informationen
werden unbemerkt und umfassend gesammelt, um sie bei Bedarf für ein juristisches Verfahren als Beweise aufzubereiten.
Würde man noch den Mut haben, gegen die Regierung zu opponieren, wenn diese Einblick in jede Email, jede besuchte Porno-Website, jeden Telefonanruf, jede Überweisung hat?
Bei einem
Vergleich von 52 Staaten hinsichtlich des Ausbaus des elektronischen Polizeistaat hat Deutschland einen beachtlichen 10 Platz belegt:
An erster Stelle stehen China und Nordkorea, gefolgt von Weißrussland und Russland. Dann aber wird bereits Großbritannien aufgelistet, gefolgt von den USA, Singapur, Israel, Frankreich und DE.
Das dieser Polizeistaat bereits arbeitsfähig ist, zeigt die
Affäre Jörg Tauss. Ein unbequemer Politiker mit viel zu engen Kontakten zum CCC, der Datenschutz ernst nimmt, gegen das BKA-Gesetz und gegen Zensur auftritt, wird wenige Monate vor der Wahl des Konsums von KiPo verdächtigt. Die Medien stürzen sich auf das Thema. Innerhalb kurzer Zeit war Tauss als Politiker von der Springer Presse demontiert, unabhängig von einer später erfolgten Verurteilung.
Während ähnliche Meldungen in den letzten Jahren wenig Resonanz in den Medien hatten [
1] [
2], standen der Springer-Presse im Fall Tauss umfangreiche Informationen zur Verfügung. Woher kamen diese Informationen?
Jemand hat die Ermittlungsakten an die Presse gegeben.