Die Bundesregierung bereitet unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Geldwäsche ein Gesetz vor, das für anonyme Bezahlungen im Internet das Aus bedeuten könnte. Künftig sollen Verkaufsstellen von Paysafecards und UKash Vouchers die Käufer identifizieren und die Daten für eine mögliche Prüfung vorhalten. Im Gegensatz zu Bareinzahlungen, die statt bisher ab 15.000 Euro zukünftig ab 1.000 Euro berichtspflichtig werden, sollen für E-Geld keine Mindestgrenzen gelten. (Heise.de)
Nach Ansicht von Udo Müller (Paysafecard-Geschäftsführer) wären diese Anforderungen auch für die Vertriebsstruktur das AUS. 95% der Partner wie Tankstellen, Geschäfte usw. würden unter diesen Bedingungen den Verkauf von Paysafecards einstellen.
Unklar ist, wie die bei E-Geld üblichen Kleinbeträge in nennenswertem Umfang für Geldwäsche genutzt werden können. Die Regierung hat dafür keine sinnvolle Erklärung geliefert. Nach den vom BKA vorgelegten Zahlen zum Missbrauch von Prepaidkarten zur Geldwäsche ist der Missbrauch sehr gering. Nur in 94 von 14.000 Verdachtsfällen, die gemeldet wurden, spielten Prepaidkarten eine Rolle. Das sind 0,7% aller Verdachtsfälle.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat sich gegen den Entwurf ausgesprochen:"Ich appelliere an den Gesetzgeber, den überzogenen Ansatz der neuen Vorschläge entsprechend zu korrigieren."Die 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten Ende September 2011 verfasste zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme:
"Nach den vorgesehenen Regelungen würden noch mehr personenbezogene Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger erfasst und ganz überwiegend anlasslos gespeichert. Dies steht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts."
November 2011:
Die aktuell diskutierten Änderungen des Gesetzes sollen die Identifizierungspflicht bei E-Geld wieder etwas entschärfen und Vouches bis zu 100 Euro zum anonymen Verkauf freistellen. Allerdings windet sich die Regierung um eine klare Regelung herum. Das "Prepaidforum Deutschland" kritisiert:"Die Bagatellgrenze und die Umsetzungsbestimmungen ergäben sich nicht klar aus dem Gesetzestext, sondern aus der Begründung sowie zusätzlichen Zusicherungen der Koalition. Im Handumdrehen könnten Verkaufsstellen auch dazu verpflichtet werden, Buch über ihre Kunden zu führen oder gar umfangreiche Käufer-Dateien anzulegen."
01. Dezember 2011:
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in der etwas entschärften Version beschlossen. Für den Kauf von Prepaidkarten ab 100 Euro ist eine Identifizierung der Käufer nötig. Die Daten sind 5 Jahre lang zu speichern.
Der Bundesdatenschutzbeauftrage kommentierte die Verabschiedung des Gesetzes:"So begrüßenswert es ist, dass der anonyme Erwerb von E-Geld damit nicht generell abgeschafft wird, so kritisch sehe ich die nach wie vor bestehende Tendenz, individuelles Handeln in immer stärkerem Maße zu registrieren.....
Die Diskussion über Identifikationspflichten – vor allem bei der Inanspruchnahme des Internets – ist damit aber sicherlich noch nicht beendet."